Allgemeine Geschäftsbedingungen von NotarztService


§1 Definition und Geltungsbereich

1.1. Die Wollny, Lang, Dr. Weber GbR (im nachfolgenden „NotarztService“ genannt) ist eine Agentur zur Vermittlung von freiberuflichen bzw. nebenberuflichen Ärzten auf Honorarbasis im Bereich der Notfallmedizin („Notfallmediziner“) an Auftraggeber für notärztliche Aufgabenbereiche („Auftraggeber“). Der Vertrag kommt ausschließlich, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, zwischen dem „Notfallmediziner“ und „NotarztService“ bzw. zwischen dem „Auftraggeber“ und „NotarztService“ zustande.

1.2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftskontakte, die im Rahmen der Vermittlung durch „NotarztService“ entstehen. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einzelnen „Auftraggeber“ oder des einzelnen „Notfallmediziners“ widersprechen wir ausdrücklich.

1.3. „NotarztService“ behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist dem Internetauftritt von „NotarztService“ unter www.notarztservice.de zu entnehmen.

§ 2 „Vertragspartner“ („Notfallmediziner“ und „Auftraggeber“)

2.1. Die Registrierung der „Notfallmediziner“ und „Auftraggeber“ erfolgt über die auf www.notarztservice.de vorgesehenen Online-Formulare. Nach wirksamer Registrierung und Entrichtung des Jahresbeitrags („Vermittlungsgebühr“) erhalten die „Notfallmediziner“ Angebote für Honorartätigkeiten bei „Auftraggebern“. Zudem hat der registrierte „Vertragspartner“ Zugriff auf die internen Internetseiten mit fachspezifischen Informationen inklusive Downloadoptionen. Mit der Registrierung akzeptieren sowohl der „Notfallmediziner“ als auch der „Auftraggeber“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verpflichteten sich, diese einzuhalten. Zuwiderhandlungen können den Ausschluss aus „NotarztService“ ohne Rückerstattungsanspruch des anteiligen Jahresbeitrages zur Folge haben. Der „Vertragspartner“ verpflichtet sich zur laufenden Aktualisierung sowie Richtigkeit seiner persönlichen Daten und Qualifikationen. Änderungen sind der „NotarztService“ unverzüglich mitzuteilen. Der „Notfallmediziner“ hat die Möglichkeit die Änderungen auf der Internetseite von Notarztservice zu aktualisieren.

2.2. Es besteht seitens des „Notfallmediziners“ keine Verpflichtung, einen angebotenen Auftrag zu übernehmen. „NotarztService“ wiederum geht gegenüber dem „Notfallmediziner“ keine Verpflichtung für eine Mindestanzahl an Angeboten ein. Es besteht gegenüber der „NotarztService“ kein Rechtsanspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung.

§ 3 Speicherung personenbezogener Daten / Vermittlungsprozess

3.1. „NotarztService“ verfügt über eine Datenbank in der die registrierten „Notfallmediziner“ erfasst sind. Der „Auftraggeber“ beauftragt bei entsprechender Anfrage die „NotarztService“, ihm einen registrierten „Notfallmediziner“ zu vermitteln. Die Eingabe personenbezogener Daten und deren interne Weiterverarbeitung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, siehe auch §14) sowie die Zahlung einer „Vermittlungsgebühr“ ist Grundvoraussetzung für eine Vermittlung. Für eine Vermittlung ist die Angabe von Suchparametern sowie die Auftragserteilung per Onlineformular, E-Mail oder telefonischer Hotline durch den „Auftraggeber“ erforderlich.

3.2. Dem „Auftraggeber“ wird die technische Möglichkeit eingeräumt, eine eigene Datenbank mit Basisdaten zur Kontaktaufnahme einzurichten („Favoritengruppe“). Für durch „Auftraggeber“ erhobene und eingepflegte Daten innerhalb einer „Favoritengruppe“, insbesondere deren Aktualisierung übernimmt „NotarztService“ keine Haftung, ebenso ist der „NotarztService“ für fehlerhafte Daten oder die nicht erwünschte oder unbefugte Aufnahme eines „Notfallmediziners“ in eine Favoritengruppe nicht verantwortlich. „NotarztService“ empfiehlt dem „Auftraggeber“, vor Erstellung einer Favoritengruppe die Erlaubnis zur Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung (Name/Vorname, Mobilnummer, E-Mail) einzuholen.

3.3. Ein „Auftraggeber“ hat die Möglichkeit, seine „Favoritengruppe“ per SMS-Textnachrichten über evtl. anstehende Aufträge zu informieren. Hierbei entstehen zusätzliche Kosten. Der „Auftraggeber“ erwirbt bei Nutzung dieser SMS-Option Kontingente. Diese Kontingente sind im Voraus per Überweisung zu zahlen. Die Nutzung der SMS-Kontingente ist auf die Verwendung innerhalb des „NotarztService“ und dessen Vermittlungstätigkeit beschränkt. Nicht genutzte SMS-Kontingente verfallen nach 12 Monaten oder bei Kündigung. Es besteht kein Rechtsanspruch zur Nutzung der SMS-Option, wenn SMS-Kontingente nicht verfügbar sind oder aufgrund technischer Störungen die SMS-Option nicht möglich ist.

§ 4 Auftragsvergabe, Honorarvertrag / Vergütung

4.1. „NotarztService“ benachrichtigt die den Suchkriterien entsprechenden „Notfallmediziner“ über mögliche Aufträge/ Einsätze des „Auftraggebers“ je nach gewählter Vermittlungsoption per Onlineinformation auf www.notarztservice.de, per E-Mail und/oder per SMS (Sonderoption, siehe § 3.3). Bei Interesse setzt sich der „Notfallmediziner“ mit dem „Auftraggeber“ direkt in Verbindung.

4.2. Die Auftragsvergabe selbst erfolgt durch den „Auftraggeber“ direkt. Ein Vertrag zwischen dem „Auftraggeber“ und dem „Notfallmediziner“ kommt mit schriftlicher oder mündlicher Einigung über eine Auftragsübernahme zustande. Ein nach erfolgreicher Vermittlung entstehender Vertrag zwischen dem „Notfallmediziner“ und dem „Auftraggeber“ inklusive dessen Modalitäten und Einhaltung obliegt nicht der „NotarztService“. Das gilt insbesondere für Honorarvereinbarungen oder Art und Umfang der Tätigkeit wie Arbeitszeiten, Sondervergütungen/Prämien oder versicherungsrechtliche Aspekte, welche zwischen dem „Notfallmediziner“ und dem „Auftraggeber“ ausgehandelt werden sowie dem Risiko einer kurzfristigen Nichterfüllung des Vertrages zwischen „Auftraggeber“ und „Notfallmediziner“.

§ 5 Erbringung von Dienstleistungen

Der „Auftraggeber“ und der „Notfallmediziner“ vereinbaren über „NotarztService“ die Erbringung von Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum. Die Dienstleistungen bestehen in eigenständigen und eigenverantwortlichen notärztlichen Aufgaben und Tätigkeiten wie Diagnostik, Therapie und Lehre in Kooperation mit den zu versorgenden Patienten und den beteiligten Rettungsdienstmitarbeitern oder Auszubildenden des „Auftraggebers“. Der „Notfallmediziner“ verpflichtet sich diesbezüglich zur Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben zur geeigneten Qualifikation.

§ 6 Honorartätigkeit des Notfallmediziners

Der „Notfallmediziner“ übt seine Tätigkeit freiberuflich aus. Der „Notfallmediziner“ ist und wird durch eine Vermittlung durch den „NotarztService“ nicht Angestellter des „Auftraggebers“. Der Einsatz des „Notfallmediziners“ ist zeitlich begrenzt, das Honorar für die geleisteten notärztlichen Tätigkeiten wird zwischen dem „Auftraggeber“ und dem „Notfallmediziner“ ausgehandelt. Der „NotarztService“ hat keinerlei Einfluss auf die Modalitäten des durch die Vermittlung entstehenden Vertrages zwischen dem „Auftraggeber“ und dem „Notfallmediziner“, insbesondere der Arbeitszeiten, Sondervergütungen/Prämien oder versicherungsrechtlichen Aspekte. Der „NotarztService“ weist den „Notfallmediziner“ ausdrücklich auf die Steuerpflichtigkeit seiner Honorareinnahmen hin ohne hierdurch eine Steuerberatung auszuüben. Näheres ist zwischen „Notfallmediziner“ und „Auftraggeber“ zu klären.

§ 7 Qualifizierungsnachweise und Identitätsprüfung

7.1. Der „Notfallmediziner“ erklärt sich mit einer eventuellen Überprüfung seiner Approbation und Qualifikation über die jeweilige Landesärztekammer einverstanden.

7.2. Außerdem stellt der „Notfallmediziner“ „NotarztService“ auf Anfrage jeweils eine Kopie des gültigen Personalausweises (beidseits), der Approbation, sowie weiterer Zusatzqualifikationen wie „Fachkundenachweis Rettungsdienst“ oder „Zusatzbezeichnung Notfallmedizin“ oder ggf. ein Facharztzeugnis zur Verfügung. Auf Nachfrage sind der „NotarztService“ ein polizeiliches Führungszeugnis und o.g. Dokumente im Original, bzw. als beglaubigte Kopie vorzulegen.

7.3. Der „Auftraggeber“ ist verpflichtet, die Prüfung der Identität des „Notfallmediziners“ sowie der gültigen Approbation und notwendiger Zusatzbezeichnungen/ Fachkundenachweise vor Dienstantritt vorzunehmen. Für fehlerhafte oder unvollständige Angaben der „Notfallmediziner“ übernimmt „NotarztService“ keine Haftung.

§ 8 Vermittlungsgebühr / Jahresbeitrag

8.1. Für die Vermittlung berechnet „NotarztService“ eine „Vermittlungsgebühr“ für die „Notfallmediziner“ und Auftraggeber (“Vertragspartner“). Die „Vertragspartner“ erklären sich mit der Zahlung einer pauschalen „Jahresgebühr“ bei Anmeldung auf www.notarztservice.de einverstanden. Diese „Vermittlungsgebühr“ ist für 12 Monate im Voraus zu entrichten und wird bei Anmeldung fällig.

8.2. Unsere Kunden haben die Möglichkeit den Jahresbeitrag an „NotarztService“ zu überweisen. Die entsprechenden Bankdaten werden bei Fälligkeit per E-Mail mitgeteilt.

8.3.Alternativ dazu können die Auftraggeber oder Notärzte „NotarztService“ ein SEPA-Basis-Mandat erteilen. Sie akzeptieren, dass dieses online erteile SEPA-Mandat auch ohne Ihre Unterschrift gültig ist. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 7 Tage verkürzt. Der Auftraggeber oder Notarzt sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des „Vertragspartner“, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch „NotarztService“ verursacht wurde.

8.4. Die jeweils aktuelle jährliche „Vermittlungsgebühr“ wird unter www.notarztservice.de veröffentlicht oder auf Anfrage mitgeteilt. Änderungen, die die jeweils aktuelle „Vermittlungsgebühr“ betreffen, teilt die „NotarztService“ dem registrierten „Vertragspartner“ unter Einräumung einer außerordentlichen Kündigungsmöglichkeit per E-Mail oder als Onlinehinweis im Voraus mit. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Erhöhung der „Vermittlungsgebühr“, werden bereits gezahlte Beiträge anteilig erstattet.

8.5. Für die Nutzung der SMS-Option fallen weitere Kosten an, die bei entsprechender Nutzung vom „Auftraggeber“ getragen werden müssen. (Erwerb von SMS-Kontingenten).

8.6. Eine Provision für die Vermittlungen fällt nicht an.

§ 9 Pflichten und Haftung

9.1. Der „Notfallmediziner“ verpflichtet sich die ihm durch den „Auftraggeber“ übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht, nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der ärztlichen Kunst auszuführen. Eine Haftung für von ihm verursachte Schäden sowie die Deckung von Schäden, die aus notärztlichem Handeln unmittelbar resultieren oder resultieren können (auch grobe Fahrlässigkeit) wird in keinem Fall von der „NotarztService“ übernommen. „Notarzt- Service“ haftet nicht für Schadenersatzverpflichtungen aus der ärztlichen und nicht-ärztlichen Tätigkeit des vermittelten „Notfallmediziners“.

9.2. „NotarztService“ empfiehlt dem „Notfallmediziner“ die Absicherung seiner notärztlichen Tätigkeit durch den Abschluss einer privaten Berufshaftpflichtversicherung.

9.3. „NotarztService“ übernimmt keinerlei Vertragsverhandlungen oder Inkasso gegenüber „Auftraggebern“ bei Säumigkeit von Honorarverpflichtungen.

9.4. „NotarztService“ übernimmt keine Garantie oder Haftung für das Zustandekommen einer Vermittlung und haftet nicht für unangemessenes Verhalten, fehlende oder unkorrekte Qualifikation oder eine falsche Identität des „Notfallmediziners“.

9.5. Die Dienstleistung von „NotarztService“ entbindet den „Auftraggeber“ nicht von der Prüfung der Eignung des „Notfallmediziners“. 9.6. „NotarztService“ übernimmt keine Verpflichtung für die Verfügbarkeit des „Notfallmediziners“. Der „Notfallmediziner“ hat keinen Rechtsanspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung durch die „NotarztService“, ebenso hat der „Auftraggeber“ keinerlei Rechtsanspruch auf eine erfolgreiche Vermittlung durch die „NotarztService“.

9.7. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von dem „Notfallmediziner“ übermittelten Daten und Informationen wird nicht übernommen.

9.8. „NotarztService“ übernimmt keine Haftung für die Qualität der erbrachten Arbeitsleistung. Eine Haftung durch „NotarztService“ für Schadensersatzverpflichtungen aus der notärztlichen Tätigkeit, mangelnde Arbeitsleistungen oder eventuellen Arbeitsausfall durch Nichterscheinen oder aus anderen Gründen ist ausgeschlossen. Die „NotarztService“ ist bei Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem „Notfallmediziner“ und dem „Auftraggeber“ nicht haftbar, insbesondere besteht seitens des „NotarztService“ keine Pflicht zur Leistungserbringung oder finanziellen oder personellen Kompensation bei Ausfall des „Notfallmediziners“.

§10 Schweigepflicht

Der „Notfallmediziner“ verpflichtet sich, über alle ihm bekannten Angelegenheiten des „Auftraggebers“, einschließlich anderer Mitarbeiter und Patienten, Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus und betrifft alle Aspekte der betrieblichen und ärztlichen Schweigepflicht. Der „Auftraggeber“ ist angehalten, dem vermittelten „Notfallmediziner“ eine gesonderte Schweigepflichterklärung vorzulegen.

§11 Verhinderung des Notfallmediziners wegen Krankheit, Stornierung

Falls der „Notfallmediziner“ die Dienstleistung gegenüber dem „Auftraggeber“ wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, muss er den „Auftraggeber“ sowie die „NotarztService“ umgehend informieren. Das unbegründete Nichterscheinen geht zu Lasten des „Notfallmediziners“.

§12 Vertragsbeendigung

13.1. Eine Kündigung des Vermittlungsauftrages ist jederzeit zum Ende einer zwölfmonatigen Mindestvertragslaufzeit möglich. Sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate. Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen erfolgen.

13.2. Sollte die jährliche „Vermittlungsgebühr“ nicht oder nicht vollständig bezahlt sein, kann der „Notfallmediziner“ oder „Auftraggeber“ nach erfolgloser Mahnung jederzeit von “NotarztService“ ausgeschlossen werden. Der Notfallmediziner oder Auftraggeber hat NotarztService die entstandenen Mahngebühren zu ersetzen.

§13 Datenschutzbestimmung

13.1. Die „Vertragspartner“ erklären sich bei der Anmeldung und der damit verbundenen Eingabe von Daten in die entsprechenden Onlineformulare mit der elektronischen Erhebung, Verarbeitung und Speicherung einverstanden. Dies beinhaltet ebenfalls die Weitergabe der Daten an „Auftraggeber„ bzw. Vertragspartner des „NotarztService“, welche einer unmittelbaren oder möglichen Vermittlung des „Notfallmediziners“ dienen.

13.2. „NotarztService“ verpflichtet sich, alle anvertrauten Daten im Sinne der Vermittlungstätigkeit vertraulich zu behandeln.

13.3. Sofern keine öffentlich-rechtliche Anzeige- bzw. Meldepflichten bestehen, erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb des „NotarztService“ oder an Personen, die nicht in einem unmittelbaren oder möglichen Vermittlungsprozess beteiligt sind.

13.4. Alle Daten werden auf Verlangen oder bei ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung umgehend und vollständig gelöscht.

§14 Erfüllungsort, Gerichtstand

14.1. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der „NotarztService“ und dem „Notfallmediziner“ gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Gerichtsstand ist ausschließlich das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

§15 Schlussbestimmung, Salvatorische Klausel

15.1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen dem „NotarztService“ und deren „Vertragspartner“ getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

15.2. Durch die Aktivierung des entsprechenden Icons auf der Internetseite bestätigen die „Vertragspartner“, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben, sowie mit diesen einverstanden zu sein.

15.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle „Vertragspartner“ bindend.

15.4. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist im Sinne der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine gesetzliche Regelung, die den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag und die Arbeitsvermittlungsverordnung entspricht, zu ersetzen.

Hier können Sie sich unserer AGBs auch herunterladen (Stand Juli 2014): Download AGBs